Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung
AGB & HAUSORDNUNG FÜR DIE VERMIETUNG DES FERIENHAUSES LEBUSER LAND
Vermieter:
Katja Elbe, Schloßberg 12, 15326 Lebus, Deutschland
AGB & HAUSORDNUNG FÜR DIE VERMIETUNG DES FERIENHAUSS 1
1 Geltung der AGB
2 Buchung und Buchungsbestätigung
3 Zahlungsbedingungen und Kaution
4 An- und Abreise
5 Sorgfaltspflicht
6 Haustiere
7 Aufenthalt
8 Reiserücktritt
9 Rücktritt durch den Vermieter
10 Haftung des Vermieters
11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
11.2 Zugangsdaten
11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
13 Kundendaten
14 Schriftform
15 Salvatorische Klausel
16 Gerichtsstand
1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung (nachfolgend Ferienhaus) sowie alle für
den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen
des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses ist ausgeschlossen.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2 Buchung und Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich
an kontakt@ferienhaus-lebuserland.de oder rufen Sie uns an unter 01520 912 74 34
Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von
uns eine schriftliche Bestätigung. Die Reservierung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie
nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
3 Zahlungsbedingungen und Kaution
(1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtmietpreises
fällig. Die Anzahlung (wird Ihnen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt) ist bis zum
angegebenen Datum (ebenfalls in der Buchungsbestätigung) auf unser Konto zu
überweisen oder per Paypal zu bezahlen.
(2) Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als
30 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu
überweisen.
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter
berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt
anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir (nach einer freundlichen Aufforderung der Zahlung) berechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde
Mahnkosten in Höhe von 25,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im
Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei
Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind
vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag
spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung und
paypal, keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.
4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus
ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
Einen Tag vor Anreise erhalten Sie einen 4-stelligen Code, der während Ihres Aufenthaltes gültig
ist. Dieser Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Diesen Code geben Sie bitte zur
Öffnung des Schlüsselsafe an der Ihnen dann mitgeteilten Stelle ein.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält
sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag
besenrein und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen
und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und die vorgesehenen Mülltonnen entsorgt
werden. Der Kühlschrank ist vollständig zu räumen.
Der Schlüssel ist wieder in den Schlüsselsafe zurückzulegen.
5 Sorgfaltspflicht
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit
vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten,
ist der Vermieter hiervon unverzüglich unter 01520 912 74 34 oder per E-Mail unter
kontakt@ferienhaus-lebuserland.de in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm
verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am
Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel, sollten
welche zur Verfügung gestellt werden.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus
vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sofa, ist
untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden
durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des
Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei
Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits
gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden.
Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung
mitzuteilen.
Wir bitten unsere Gäste, das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und in einem grundsätzlich
sauberen Zustand zu hinterlassen. Die im Mietpreis enthaltene Endreinigung umfasst die
übliche Säuberung nach Abreise. Sollte das Ferienhaus bei Abreise einen über das normale
Maß hinausgehenden Verschmutzungsgrad aufweisen (z. B. stark verklebte/angebrannte
Küchengeräte, massive Verunreinigungen von Teppichen oder Polstern, nicht entsorgter Müll
oder exzessiver Schmutz in Sanitärbereichen, behalten wir uns vor, eine zusätzliche
Reinigungsgebühr von 100 € oder die tatsächlich angefallenen Mehrkosten in Rechnung zu
stellen.
6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt. Werden Tiere trotzdem
untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro
(netto) in Rechnung stellen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Assistenztiere (z. B. Blindenhund).
7 Aufenthalt
Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte
die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes
Entgelt in Höhe von 35,00 € pro Person und Nacht zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem
Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag
darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Die Nutzung des Ferienhauses zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich
untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.
Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen
ebenfalls untersagt. Im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung wird sich
vorbehalten die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu
räumen.
Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des
Ferienhauses Lebuser Land einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der
Unterschrift des Mietvertrages bzw. Buchung.
Bei Verstößen gegen die AGB ́s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das
Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des
Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
8 Reiserücktritt und Stornierungen
(1) Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der
Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er
pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den
entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige
Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
Rücktritt 29 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt 13 Tage vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises
verpflichtet.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag
einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis
einzutreten.
(4) Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren
werden dann nicht erhoben.
(5) Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder
persönlich unzuverlässig erscheint.
(6) Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(7) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von Vermieter Seite, in Folge höherer Gewalt, sowie andere nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die
Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen,
wenn der Mieter andere Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Eine Nutzung der Wohnung zu kommerziellen Zwecken (Wohnungsprostitution, Shootings etc.)
ist untersagt und führt zur Beendigung/Kündigung des Beherbungsvertrages. In diesem Fall
besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes.
10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des
Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit
ausgeschlossen.
Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Ferienhauses, wird der Vermieter
auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder
den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines
hohen Schadens aufmerksam zu machen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte
Personen zu verantworten sind.
11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet
dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-
Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu
gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den
Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang
des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der
Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine
Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in
angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem
Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu
sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Streaming Dienste: Der Vermieter stellt dem Mieter über Internet Fernsehen verschiedene
Streaming Dienste zu Verfügung. Hierfür muss sich der Mieter über ein eigenes Konto anmelden
und hat die Kosten für kostenpflichtige Sendungen o.ä. selber zu tragen. Es wird dringend darum
gebeten, sich vor Ihrer Abreise aus Ihrem Konto abzumelden! Sollten die Nachmieter die Dienste
über Ihr Konto nutzen und/oder missbrauchen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten
dafür zu tragen und übernimmt dafür keine Haftung.
11.2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in
keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet
über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter
Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.
Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht,
Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte
Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten
eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass
Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des
Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden
wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen (u. a. Streamingdienste) ungetätigten Rechtsgeschäften ist
der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet,
bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu
nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-
Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden,
verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur
Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen
Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf
einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für
mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein
solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.
12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die
Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des
Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.
(4) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter
eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen
ist nur außerhalb des Hauses erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak- Erhitzer
und ähnliche Geräte.
(5) Um die Sicherheit unseres Hauses zu gewährleisten, ist das Aufladen von E-Autos mit dem
Hausstrom strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, eine Strafe in
Höhe von mindestens 500 Euro zu erheben.
(6) Die Benutzung der Kinderspielzeuge in dem Ferienhaus erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern
haften für Ihre Kinder.
(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im
Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts
angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des
Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls
nicht zumutbar oder unmöglich.
13 Kundendaten
Der Vermieter erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes
zur Sicherstellung der Kommunikation.
Gleichermaßen ist der Vermieter berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in
digital einzufordern.
Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen
immer ein Reisepass.
Der Vermieter ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines
Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt der Vermieter
Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse,
Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“
ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung
zu stornieren.
14 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag oder denen im Mietvertrag aufgeführten Vereinbarungen
bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Unterzeichnung und Rücksendung des
Mietvertrages bzw. Buchung und Erhalt der Buchungsbestätigung.
15 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt.
16 Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter
seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.