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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung

AGB & HAUSORDNUNG FÜR DIE VERMIETUNG DES FERIENHAUSS

1 Geltung der AGB

2 Buchung und Buchungsbestätigung

3 Zahlungsbedingungen und Kaution

4 An- und Abreise

5 Sorgfaltspflicht

6 Haustiere

7 Aufenthalt

8 Reiserücktritt

9 Rücktritt durch den Vermieter

10 Haftung des Vermieters

11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

11.2 Zugangsdaten

11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

13 Kundendaten

15 Salvatorische Klausel

16 Gerichtsstand

 

1 Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise ÜberlassungvonFerienobjektenzurBeherbergung(nachfolgend)sowieallefürden Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses istausgeschlossen.

 

  1. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigthat.

 

2 Buchung und Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an kontakt@ferienhaus-lebuserland.de oder rufen Sie uns an unter 01520 912 74 34

Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Die Buchung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.

 

3 Zahlungsbedingungen und Kaution

  1. Nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtmietpreises fällig und auf unser Konto zu überweisen oder per Paypal zu bezahlen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn fällig und gemäß Rechnung ebenfalls auf das angegebene Konto zu überweisen oder per Paypal zu bezahlen. 

 

  1. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Rechnungslegung auf das genannte Konto zu überweisen.

 

  1. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.

 

  1. Bei Zahlungsverzug sind (nach einer freundlichen Aufforderung der Zahlung) berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 25,00Euroanunszuerstatten.AlleweiterenKosten,dieimRahmendesInkassosanfallen,trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung und paypal, keine ec- und Kreditkarten bzw.Schecks.

 

 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab dem vereinbarten Check-In-Zeit zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich bezogen werden kann.

 

Einen Tag vor Anreise erhalten Sie einen Code, der während Ihres Aufenthaltes gültig ist. Dieser Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Diesen Code geben Sie bitte zur Öffnung der Ihnen dann mitgeteilten Stelle ein.

 

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis zur vereinbarten Check-out-Zeit zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag besenrein und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und in die Küchenschränke wieder einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und in die vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Der Kühlschrank ist vollständig zu räumen.

 

5 Sorgfaltspflicht

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich unter 01520 912 74 34 oder per E-Mail unter kontakt@ferienhaus-lebuserland.de in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel, sollten welche zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sofa, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

Wir bitten unsere Gäste, das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und in einem grundsätzlich sauberen Zustand zu hinterlassen. Die im Mietpreis enthaltene Endreinigung umfasst die übliche Säuberung nach Abreise. Sollte das Ferienhaus bei Abreise einen über das normale Maß hinausgehenden Verschmutzungsgrad aufweisen (z. B. stark verklebte/angebrannte Küchengeräte, massive Verunreinigungen von Teppichen oder Polstern, nicht entsorgter Müll oder exzessiver Schmutz in Sanitärbereichen, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100 € oder die tatsächlich angefallenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt. Werden Tiere trotzdem untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

 

Von dieser Regelung ausgenommen sind Assistenztiere (z. B. Blindenhund).

 

7 Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Ferienhaus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 35,00 € pro Person und Nacht zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

Eine Untervermietung und Überlassung des Ferienhausen an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Die Nutzung des Ferienhauses zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.

Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung des Ferienhauses für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung wird sich vorbehalten die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

 

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses Lebuser Land einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Unterschrift des Mietvertrages bzw. Buchung.

 

Bei Verstößen gegen die AGB ́s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

8 Reiserücktritt und Stornierungen

 

  1. er Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

 

 

 

Rücktritt

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn - 20 % des Mietpreises

Rücktritt 29 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn - 50 % des Mietpreises

Rücktritt 13 Tage vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen - 100% des Mietpreises.

 

(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.

(4) Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

(5) Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

(6) Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.

(7) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

 

9 Rücktritt durch den Vermieter

 

Im Falle einer Absage von Vermieter Seite, in Folge höherer Gewalt, sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

Eine Nutzung des Ferienhauses zu kommerziellen Zwecken (Wohnungsprostitution, Shootings etc.) ist untersagt und führt zur Beendigung/Kündigung des Beherbungsvertrages. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes.

 

10 Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Ferienhauses, wird der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten.

Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

 

11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN- Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

Streaming Dienste: Der Vermieter stellt dem Mieter über Internet Fernsehen verschiedene Streaming Dienste zu Verfügung. Hierfür muss sich der Mieter über ein eigenes Konto anmelden und hat die Kosten für kostenpflichtige Sendungen o.ä. selber zu tragen. Es wird dringend darum gebeten, sich vor Ihrer Abreise aus Ihrem Konto abzumelden! Sollten die Nachmieter die Dienste über Ihr Konto nutzen und/oder missbrauchen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen und übernimmt dafür keine Haftung.

 

11.2 Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen (u. a. Streamingdienste) ungetätigten Rechtsgeschäften ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

 

Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 

  1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.​

  2. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nichtgestattet.

  3. Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann derReinigungspauschaleinHöhevonbiszu250,00Euro(netto)inRechnungstellen.Rauchen ist nur außerhalb des Hauses erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak- Erhitzer und ähnlicheGeräte.

  4. Um die Sicherheit unseres Hauses zu gewährleisten, ist das Aufladen von E-Autos mit dem Hausstrom strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, eine Strafe in Höhe von mindestens 500 Euro zu erheben.

  5. Die Benutzung der Kinderspielzeuge in dem Ferienhaus erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für IhreKinder.​

 

13 Kundendaten

 

Der Vermieter erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.

 

Gleichermaßen ist der Vermieter berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern.

 

Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.

 

Der Vermieter ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.

 

 

 

Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt der Vermieter Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.

 

Der Vermieter behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.

 

14 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag oder denen im Mietvertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Unterzeichnung und Rücksendung des Mietvertrages bzw. Buchung und Erhalt der Buchungsbestätigung.

 

15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

16 Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Vermieter:
Katja Elbe, Schloßberg 12, 15326 Lebus, Deutschlan

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